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Seit 2017 ist medizinisches Cannabis über die Krankenkassen erstattungsfähig. Unser unabhängiger Partner Copeia unterstützt Sie dabei unkompliziert bei Ihrem Kostenübernahmeantrag.
Jetzt Antrag stellen: Zum Antrag auf Copeia Link leads to Copeia https://copeia.de/cannabisantrag
Der verpflichtende Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen vor der ersten Verordnung von medizinischem Cannabis entfällt für folgende Fachrichtungen:
Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe (mit Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie), Innere Medizin (inkl. Spezialisierungen wie Angiologie, Endokrinologie, Gastroenterologie, Hämatologie und Onkologie, Infektiologie, Kardiologie, Nephrologie, Pneumologie, Rheumatologie), Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie.
Darüber hinaus dürfen auch Ärztinnen und Ärzte mit einer der folgenden Zusatzqualifikationen Cannabisarzneimittel ohne Genehmigung der Krankenkasse erstmalig verordnen: Geriatrie, Medikamentöse Tumortherapie, Palliativmedizin, Schlafmedizin, Spezielle Schmerztherapie
Grundsätzlich gilt: Sie können freiwillig weiterhin eine Genehmigung bei der Krankenkasse einholen, wenn sie dies zur Absicherung möchten.
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